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Allgemeine Informationen

Im Jahr 1986 feierte die Freiwillige Feuerwehr Mödlitz ihr 150 jähriges Bestehen. Heinz Ponsel und Ludwig Zech haben zu diesem Ereignis die Geschichte der Landfeuerwehren, insbesondere der Feuerwehr Mödlitz aus alten Berichten, Schreiben, Urkunden und Bildern zusammengestellt und in einer Festschrift zum Feuerwehrfest 1986 veröffentlicht. Die Feuerwehrchronik von 1986 mit Bildern und Ergänzungen, sowie die Fortführung von 1986 bis jetzt sind im Anschluss abgedruckt.

Bekanntmachung im Herzoglich Sächsisch-Coburgischen Regierungs- und Intelligenzblatt am 19. März 1835

Festprogramm zum Feuerwehrfest vom Freitag, dem 04. Juli bis Sonntag, dem 06. Juli 1986

Veröffentlich in der Festschrift „150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Mödlitz“

Die Festschrift wurde durch Werbung vollständig finanziert

Links die Werbung der Gastwirtschaft Motschmann

Festkommers: Die Ehrengäste von links: Klaus Groebe, Alt-Landrat aus Coburg; Bürgermeister Erwin Horn aus Schneckenlohe, Bürgermeister Rolf Fischer aus Weidhausen; Ludwig Zech, Vorsitzender der Freiwilligen Feuerwehr Mödlitz und Dr. Heinz Köhler, Landrat aus Kronach 

Festkommers: links Ludwig Zech; in der Mitte Landrat Dr. Heinz Köhler; rechts Gunter Hohnhaus

Festkommers

  Feuerwehrfest am Sonntag, dem 06.Juli 1986.

  Feuerwehrfest am Sonntag, dem 06.Juli 1986.

Feuerwehrschauübung mit der Rettungsschere am 06.Juli 1986

Feuerwehrgeräteschau; Personen von links: Bundestagsabgeordneter Otto Regensburger,  Kreisbrandmeister Joachim Ranzenberger, Kommandant Gunter Hohnhaus, Bürgermeister Erwin Horn, Vorsitzender Ludwig Zech

Die Feuerwehrchronik 1986

 

150 Jahre Feuerwehr Mödlitz                                                                                          

 

Mehr als 150 Jahre sind seit dem Tag vergangen, an dem vom Herzoglichen Staatsministerium in Coburg die Organisation der Landfeuerwehren angeordnet wurde. Aufgrund der Verordnung vom 26. Mai 1834 wurden Landgemeinden allesamt angewiesen, Feuerlösch- und Rettungskompanien zu bilden. Im Amt Sonnefeld wurde dies bereits im Jahre 1835 verwirklicht. Obwohl seit dem Nutzbarmachen des Feuers, vor ca. 100 000 Jahren Schutzmaßnahmen gegen Feuersgefahr getroffen wurde, war es doch ein langer Weg, bis dem Bürger ein hohes Maß an Sicherheit geboten wurde. Obwohl in früheren Zeiten Feuersbrünste als göttliche Strafe angesehen wurden und dadurch die Bürger eine gemeinsame Feuerbekämpfung scheuten, ist uns doch aus dem Jahr 1276 eine Feuerordnung bekannt, die als  die älteste in Deutschland gilt. Aus unserem jetzigen Frankenland ist uns als älteste das „Nürnberger Feuerbüchel“ bekannt, das im Jahr 1449 erschien. Für Coburg wurden die ersten Anordnungen im Jahre 1556 in einer Polizei- und Rahmenordnung erlassen. Es wurden die Gemeinden aufgefordert Wassereimer, Haken und Leitern an gut zugänglichen Stellen im Dorf aufzubewahren, sowie in den Sommermonaten in jedem Hof einen gefüllten Wasserbehälter bereit zu halten.

„Die Gemeinden der Dorfschaften sollen Teichlein, Wathen in jedem Dorf machen zur Wasserhaltung, sowie sie damit nicht bereits genügend versehen.“

Die Schultheißen sollen die ding alle halbe Jahre einmal besichtigen. Die Ausbreitung des Feuers sollte dadurch verhindert werden, dass im Brandfall Mann, Weib und Kinder Wasser auf die Böden zu schaffen hatten und auf Flugfeuer in Höfen und auf Dächern achten sollten. Nachdem im Jahre 1564 das Coburger Land von sechs schweren Bränden heimgesucht wurde, erließ der Herzog Johann Friedrich II. eine weitere Vorschrift, in der außer dem Verbot des Flachsbrechens und –röstens innerhalb der Dörfer auch das Aufstellen von Nachtwächtern befohlen wurde. In der herzoglichen Vorschrift liest sich das so:

„Die Wächter sollen fleißig Wacht und auf alles Gute Achtung haben, wo es gewöhnlich, oder sonst füglich angeordnet werden kann, die Stunden ausruffen, allsonderlich auf die Kirche, Schul- und Gemeine Häuser fleißig sehen, auch nicht eher von der Wache gehen, als Sommer umb drey und Winters umb fünf Uhr, alles bey Vermeidung Geld oder Leibes Strafe.“

Ob und wieweit zu dieser Zeit in Mödlitz Nachtwachen aufgestellt wurden, war leider nicht mehr zu ergründen. Es ist jedoch anzunehmen, dass auch in Mödlitz eine Nachtwache bestand, wie diese in den nächsten Jahren immer wieder verordnet wurde. In der Gemeindeordnung aus dem Jahre 1712 für Mödlitz ist zu lesen:

„Die Dorfwacht soll auch fleißig bestellt werden absonders die Sonn und Feiertage soll einer den andern die Gemeindehellebarde zuschicken. Würde nun einen etwas vorfallen, dass er seine Wacht nicht verrichten könnte so soll sein Nachbar vor ihm die Wache tun und er wieder vor ihm bei Strafe von 1 Pfund.

Würde ein oder der andere die Gemeindehellebarde bei ihm liegen lassen so das die Wache zurückblieb, so soll der in gleichen Buß stehen.“

Aus dem Jahr 1776 ist bekannt, dass in Mödlitz ein Gemeindewachspieß angeschafft wurde.

In der Verordnung von 1834 heißt es:

„In jedem Dorfe ist ein, in größeren sind zwey Nachtwächter zu halten, und dazu nüchterne und ruhige Männer zu wählen, auch bei Abgange sofort durch andere von gleichen Eigenschaften zu ersetzen.“

Über die Mödlitzer Nachtwachen ist in einer Zusammenstellung aus dem Jahre 1871 folgendes verzeichnet:

„Der betreffende Gensdarm ist nicht anwesend und es ist nicht als völlig gewiss anzusehen ob in Mödlitz ein Nachtwächter besteht.“         

Aus einer späteren Erhebung von 1881 wird dann ersichtlich, dass Mödlitz fürs ganze Jahr Nachtwachen abstellte.

In einem Schreiben des gleichen Jahres, vom Mödlitzer Schultheiß Konrad Bauer ans Landratsamt, bittet die Gemeinde um Befreiung der Nachtwache in den Wintermonaten. 

Das in Mödlitz  über längere Zeit Bemühungen um festangestellte Nachtwächter in Gang waren, wird aus dem Satz ersichtlich, „weil Mödlitz mit der größten Mühe keinen Gemeindewächter bekommen konnte als höchstens einen ganz unpassenden oder unzuverlässigen.“

In der Mödlitzer Dorfchronik ist folgendes verzeichnet:

„1890 hatte die Gemeinde ein großes Wächterhorn womit jede Haushaltung abwechselnd eine Nacht stündlich tüten musste. Das heißt es muss ein Mann von 10 bis 3 Uhr stündlich tuten an 4 Stellen im Dorf. Tuten heißt in das Horn blasen und zwar 3 mal an jeder Stelle.“

Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass durch die Nachtwachen viele Brände und Diebstähle in den Dörfern verhindert wurden. Auf die Nachtwache wurde um die Jahrhundertwende dann allmählich verzichtet.

Für die Stadt Coburg wurde die erste „Fewer Ordnung“ im Jahr 1618 herausgegeben. In ihr wurden die Leute u.a. aufgefordert, Schutzbretter an den Brunnen und bei ihren Häusern bereitzuhalten, um im Brandfall damit Rinnen zu bilden, um das Wasser schnellstens zum Brandplatz zu leiten.       

Aus dem gleichen Grund hatten die Leute im Winter Rinnen ins Eis der Gassen zu schlagen und laufend die Brunnen auf Sauberkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.

1659 wurde die Feuerordnung von 1618 durch neue Vorschriften ergänzt. Hauptbestandteil war nun die Brandverhütung und -vorbeugung. Die Brandbekämpfung wurde den Zünften übertragen. Die Anzahl der Wehrmänner auf jeden Handwerksberuf wurde genau festgelegt. Sie betrug damals 210 Mann.

Die Feuerwehrordnung von 1659 war mit 82 Artikeln die umfangreichste in Coburg. Zur damaligen Zeit wurde der Ausbruch eines Feuers in der Stadt durch Läuten der Sturmglocke angezeigt, die Brandunglücke in den benachbarten Orten wurden mit Kanonenschüssen auf der Festung verkündet.   

Dass die Brandbekämpfung nicht überall so gut wie in Coburg organisiert war, zeigt sich daran, dass mancherorts noch auf die Wirkung von religiösen Beschwörungsformeln und Feuersegen vertraut wurde.

So erließ Herzog Ernst-August von Sachsen  Weimar noch im Jahre 1743 ein Staatsdekret, wonach in Dorf und Stadt bei Feuersbrünsten hölzerne Beschwörungsteller in die Flammen geworfen werden mussten, weil diese deren Glut ohnfelbar dampfen würden.

Auch in den Dörfern im Coburger Land war es in dieser Zeit um den Feuerschutz nur dürftig bestellt. In einem 1727 verfassten Bericht heißt es:

„Die Feuerordnung in hiesigen Ämtern und Dorfgemeinden befindet sich in einem sehr schlechten und gefährlichen Zustand, in dem weder bestellte noch geschworene Leute, noch sonstens nötige, obgleich geringe Feuerkünste und Spritzen anzutreffen, daher es geschiehet, wenn Feuer auskommt, wegen solcher Ermangelung die Leute dem Unglück zusehen müssen und keiner dem anderen helfen kann …“           

Dieser schlechte Zustand weitete sich im 18. Jahrhundert auch auf die Stadt Coburg aus.

Obwohl bereits im Jahre 1658 die Feuerspritzen als revolutionäre Erfindung aus Nürnberg gemeldet wurden, dauerte es bis ins Jahr 1700, bis auch in Coburg Spritzen eingesetzt wurden. Gerade durch Einsatz dieser Spritzen, die zwar auf der einen Seite große Fortschritte brachten, auf der anderen Seite die Löschmänner aber vor große Probleme stellten, wurde deutlich, dass sich die alten Feuerordnungen für die moderne Brandbekämpfung als unzulänglich erwiesen. An die Rettung- und Feuerlöschmannschaften wurden gänzlich neue Anforderungen gestellt.

Es mussten Bedienungsmannschaften aufgestellt werden, die ihre neuen Aufgaben einüben mussten.

Als sich das Zunftwesen zwischen 1760 und 1800 dem Ende neigte, zerfiel die innere Ordnung völlig, so da es sich als unumgänglich erwies, eine neue Feuerordnung aufzustellen.

So entstand im Jahre 1819 eine Feuerordnung für die Stadt Coburg, die völlig neu gestaltet wurde.

Durch den Neuaufbau wurden nach militärischem Vorbild zwei Feuerlöschkompanien gebildet, bei denen im Brandfall nicht mehr der Bürgermeister, sondern der Polizeiinspektor vorstand.

Die Kompanien waren in Löschzüge aufgegliedert, an deren Spitze immer Zimmerleute, Schreiner, Schmiede und Schlosser o.ä. standen. In dieser Instruktion bei Bränden waren sämtliche Feuerwehrleute nach Dienstgraden und Tätigkeiten namentlich aufgeführt. Obwohl sich die Landgemeinden zu dieser Zeit noch nach den alten Feuerordnungen richten mussten, entschlossen sich die Mödlitzer Bürger dennoch im Jahre 1805, eine kleine Tragspritze zu kaufen. Diese Anschaffung geht aus der Mödlitzer Chronik hervor, die besagt, dass eine neue Feuerwehrspritze mit beweglichen Messingrohr für 105 Gulden und 12 Batzen gekauft wurde, die von zwei Personen zum Brandplatz getragen wurde, das Löschwasser wurde in den Bottich geschüttet.

Durch kleinere Verordnungen, wie die Einführung von Löschwischen im Jahre 1810 und das Verbot des Schießens in den Dörfern und Städten aus dem Jahre 1814 usw. wurden die Landgemeinden dazu aufgefordert, ihren bisherigen Brandschutz zu verbessern.

Am 26. Mai 1834 wurde dann von Herzog Ernst zu Sachsen – Coburg - Gotha die Vorschriftsmaßregeln zur Verhütung eines Brandes herausgegeben.

„Sr. Herzoglichen Durchlaucht, unser gnädigster Landesherr haben, in höchster Erwägung, dass noch zur Zeit eine allgemeine Feuerordnung für die Dorfschaften des hiesigen Herzogthums nicht besteht, die bisher in Uebung gesenen Vorschriften für einzelne Amtsbezirke aber nicht immer in der gewünschten Maaße zur Befolgung gekommen sind, die nachstehende allgemeine Verordnung zu erteilen beschlossen und befehlen hiernach folgendes:“

So werden die Gemeinden angehalten, im Frühjahr und im Herbst mit allem Fleiße ihre Brunnen zu reinigen, die Quellen aufzuräumen und das Quellwasser in geeignete Behälter zu leiten, damit es beim Ausbrechen eines Brandes nie an hinlänglichem Wasser zum Löschen gebreche.

Mödlitzer Dorfbrunnen um 1960

Das zu diesem Zeitpunkt eine hölzerne Wasserleitung mit drei Brunnentrögen in Mödlitz bereits bestanden hatte, geht aus dem Gemeindeordnung für Mödlitz aus dem Jahre 1712 hervor, in folgendes zu lesen ist:

„Die drei Gemeindebrunnen sollen allerdings fein rein gehalten werden, keine Wäsche noch Geschirr in den Brunnen gelegt sondern auf drei Waschplätzen die ihnen gezeigt werden bei Strafe von 1 Pfund.“

Weiterhin ist in der Mödlitzer Dorfchronik verzeichnet, dass im Jahr 1740 49 Gulden 16 Groschen für einen Brunnentrog bezahlt wurden, im Jahr 1825 23 Gulden für einen steinernen Brunntrag der 1890 wieder entfernt wurde.

Im Jahr 1890 stellte dann der Gastwirt Johann Georg Engelhardt den Antrag, in die jetzige Coburger Straße Richtung Leutendorf einen weiteren Brunnenbehälter zu stellen.

Aus diesem Schreiben geht hervor, dass beim ersten Wasserleitungsbau die hölzernen Röhren aus dem Gemeindewald geschlagen wurden. Da die Gemeinde im Jahr 1890 noch nicht bereit war, die Unkosten hierfür zu übernehmen, dauerte es noch 8 Jahre, ehe sich die Gemeinde entschloss, ihre Wasserversorgung um zwei Brunnenbehälter zu erweitern.

So wurden ein Brunnenbehälter an die Straße Richtung Leutendorf, der andere an die Straße Richtung Schneckenlohe aufgestellt. Die Kosten beliefen sich damals – für das Verlegen von 170 m Wasserrohren und Aufstellen der zwei Brunnentröge auf  325.50 M – wozu das Herzogliche Staatsministerium aus dem Fonds zur Erhöhung der Feuersicherheit einen Zuschuss von 100 M gewährte.

In den nächsten Jahren gab es noch mehrere Reparaturen und Mängel an diesem Wasserversorgungssystem zu beheben, bis dann im Jahre 1909 die neue eiserne Wasserleitung gebaut wurde.

Diese Wasserleitung ist in Mödlitz auch heute noch in Betrieb.

Die Brunnenbehälter waren noch bis zum Jahr 1965 in Gebrauch.

In der Verordnung von 1834 wurde zum wiederholten Mal die Feuervisitation angeordnet, die im Frühjahr und Herbst stattfinden sollte. Außer auf feuergefährliche Baumängel an den Gebäuden zu achten, mussten die vorhandenen Feuergerätschaften und die Brunnen untersucht, sowie eine Revision und Ergänzung der Feuerlöschmannschaft vorgenommen werden.

„Als Gerätschaften, die beim Feuerlöschen gebraucht werden können, muss jeder Kleinhäusler in den Dörfern wenigstens einen Wasserzuber oder Tonne, eine starke Dachleiter, eine wohlverwahrte Laterne, ein Beil oder eine Axt, und einen kleinen Löschwisch haben. Eine Gemeinde bis zu zehn Gemeindegliedern muss noch besonders haben und erhalten:

  • zwey starke mit Eisen und eiserenen Spitzen versehene Feuerleiter

  • zwey solche Feuerhaken

  • einige Wassertonnen auf Schleifen

  • eine tragbare doppelte Handspritze

  • einige größere Löschwische“

Wie die Dörfer bei der Aufstellung ihrer Feuerlösch- und Rettungsmannschaften zu verfahren hatten, wird aus den Paragraphen 16 und 17 ersichtlich.

 

㤠16

Die herzogl. Ämter haben sich zu dem Ende zunächst mit den einbezirkten, die Dorfsherrschaft übenden Vasallengerichten zu benehmen, und bei Herstellung dieser Vereine, die hin und wieder unter den Namen: Concurrenz, bereits bestehen, darauf zu sehen, daß diejenigen Personen, welche bei einem im Verein ausgebrochenen Brand an den Brandort sich zu verfügen haben, in einer zureichenden, aber nicht überflüssigen Zahl gewählt, daß jedem bestimmtes Geschäft im voraus angewiesen und daß auf diese Weise eine bestimmte Feuerlösch- und Rettungsmannschaft, mit den nötigen Vorständen und Instructionen versehen, hergestellt werden könne. Bei der Zusammensetzung dieser Vereine ist, soweit es möglich, dahin zu streben, daß bei jedem derselben einer Gemeinde sich befinde, die bereits eine gute metallene Feuerspritze besitzt oder sich leicht verschaffen kann, und das zu deren Bedienung geeignete Personal in jene Mannschaft mit aufzunehmen.

 

§ 17

Bei Formierung dieser Corporation sind vorzüglich Maurer und Zimmerleute mit zweckdienlichen Werkzeugen aufzunehmen, auch bei den übrigen zu bestimmen, welche Gerätschaften sie zur Hilfe etwa noch beizubringen haben, und der gesamten Hülfsmannschaft aus einen Dorfe ist ein dazu geeignetes Gemeindeglied als Vorstand beizugeben. Die Zusammenfassung der Löschmannschaften in Vereine sollte den Zweck erfüllen, sich gegenseitig im Brandfall zu unterstützen. So mussten zur Beschleunigung der Hülfeleistung im jedem Dorf drei Feuerboten und für den Notfall einige Stellvertreter gewählt werden, die im Brandfall aufs schleunigste an den nächsten Vereinsort oder den, anwelchen die einbezirkte Feuerwehrspritze befindlich ist, eilen und den Schultheiß mit seiner Mannschaft zu Hilfe holen. Des weiteren musste ein Feuerbote an den Sitz des zuständigen Amtsgerichts und die Polizeidirektion der Residenz abgeschickt werden. Diesen Feuerboten mußten in den Dörfern von den dortigen Feuerboten unterstützt werden, damit in möglichst kurzer Zeit der ganze Hülfeverein in Wirksamkeit treten kann.“

 

Die Feuerbotenregelung wurde in den nächsten Jahren immer wieder in Erinnerung gerufen. Aus dem Jahre 1880 ist uns bekannt, daß in Mödlitz drei Feuerboten und zwei Ersatzmänner bestanden, die

1. Neuses a. B., Sonnefeld und Coburg

2. Gestungshausen

3. Leutendorf

verständigen mussten.

 

Durch die Verordnung von 1834 wurde die „treffenden Obrigkeiten, die Behörden, sowie sämtliche Einwohner des hiesigen Herzogthums verpflichtet, den Vorschriften gebührend und gehorsamlichst nachzukommen.“

Das diesem Aufruf mit wahrer Begeisterung gefolgt wurde, zeigt sich daran, dass in allen Dörfern Feuerlösch- und Rettungsmannschaften gegründet wurden, die nach Vereinen geordnet, in nächsten Jahren im Herzoglichen Regierungs- und Intelligenzblatt veröffentlicht wurden. Die Veröffentlichung des Amtsgerichtsbezirk Sonnefeld erschien am 19. März 1835. Aus dieser Urkunde geht hervor, dass die Ortschaften Weickenbach, Mödlitz, Leutendorf, Neuses a. Br., Gestungshausen, Zedersdorf, Hof a. d. Steinach und Weischau zum VIII. Verein des Amtes Coburg eingereiht wurden. Warum man die gesamte Kirchengemeinde Gestungshausen an das Amt Coburg angliederte, konnte leider noch nicht festgestellt werden. Für die Stadt Coburg wirkte sich diese neue Verordnung eher negativ aus.

So entstanden um das Jahr 1840 zwei Feuerwehrkompanien, im Jahr 1850 gesellte sich noch eine dritte dazu. Da diese Kompanien keinem übergeordneten Kommandanten unterstanden, kam es bei Bränden leider öfters zu Unstimmigkeiten untereinander. Dieser Zustand erwies sich als untragbar. So kam im Jahre 1860 der Schlossermeister Sollmann mit dem Vorschlag, die Kompanien zu einer Feuerwehr zu vereinigen. Nachdem die Unstimmigkeiten aus dem Weg geräumt waren, wurde dieser Gedanke im Jahr 1861 verwirklicht und der erste Feuerwehr- Verein im Herzogtum gegründet. Mit Johann Sollmann wurde ein hervorragender Mann an die Spitze gestellt, der nicht nur in der Stadt, sondern auch auf dem Lande die Errichtung von Feuerwehren forderte. Die anfängliche Begeisterung wurde jetzt durch neue Verordnungen wieder aufgefrischt, so dass sich mehrere Dörfer im Coburger Land entschlossen, sich neuere und größere Spritzen anzuschaffen. So auch Mödlitz, das im Jahr 1861 von einem Brand heimgesucht wurde, bei dem „fünf Häuser und zwei Schopfen“ dem Feuer zum Opfer fiele.

Danksagung der Gemeinde Mödlitz an die Helfer beim Löschen des Brandes am 12. Mai 1861. Veröffentlicht im H.S. Regierungs- und Intelligenzblatt vom 11. Juni 1861

Aus einem Schreiben des Landratsamtes Coburg vom 25.7. 1868 geht hervor, dass Mödlitz eine kleine Tragspritze besaß und schon lange den Wunsch hatte, sich eine größere Fahrspritze anzuschaffen. Daraufhin wurde den Mödlitzern eröffnet, dass die Ortschaft Trübenbach demnächst eine fahrbare Spritze anschaffen würde und mit dem Entschluss  zu Kauf einer eigenen Spritze der Besichtigungstermin in Trübenbach abgewartet werden soll. Die Gemeinde Mödlitz stellte allerdings dann im Jahre 1869 den Antrag, mit dem Kauf einer Spritze noch einige Jahre warten zu dürfen um sich noch etwas Geld dazuzusparen. Nachdem dann im Jahr 1872 eine neue Feuerlöschordnung erschien und Johann Sollmann zum Feuercommissar des Landkreises ernannt wurde, entschloss sich Mödlitz im Jahr 1874 eine Feuerwehrspritze aus der Kurtz`schen Fabrik in Stuttgart zu bestellen. Am 13.10. 1874 wurde die neue Abprotzspritze im Beisein des Feuercommissärs ausprobiert und für gut befunden.

Mödlitzer Feuerwehrspritze aus dem Jahr 1874

Die Mödlitzer Gemeinde wurde nun aufgefordert, unverzüglich zu Wahl der neuen Feuerwehrmänner zu schreiten. In einem Schreiben vom 8. 11.1874 der Gemeinde Mödlitz ans Landratsamt ist folgendes zu lesen:

„Ich benachrichtige Herzogl. S. Landrathsamt in der Aufforderung vom 4. November in Betreff der Wahl der Feuerwehrmannschaft und ihren Führern. Hierzu machte sich keine Wahl nothwendig, da sich sämtliche Mannschaften gleich nach Beendigung der ersten Spritzenprobe sich freiwillig zur Feuerwehr angemeldet und in ein Register eingetragen worden sind, wie folgt.

Schmidt Johann Nicol, Brandmeister

Motschmann Nicolaus, Spritzenmeister

            Steiger

Schubert Lorenz, Obersteiger

Mäder Joh., Steiger

Metzner Joh., Steiger

Bauer Georg, Steiger

Engel Georg, Steiger

 

Mannschaften zum Abdrücken der Spritzen

I. Abtheilung                           II. Abtheilung

Bauer Konrad jun.                 Engel Kaspar

Knorr Peter                            Schneider Johann

Oberender Michael                Bauer Heinrich jun.

Mäder Johann sen.                 Bauer Markus

Bauer Konrad sen.                 Herzog Georg

Zech Johann                           Schweser Nicol

Bauer Nicol                            Geuther Nicol

Zech Ernst                              Geuther Stephan

Engel Johann                         Ponsel Michael

 

Mödlitz, den 8. November 1874        

Baudler Schultheiß“

Bauplan des Spritzenhauses aus dem Jahr 1875. Das Haus wurde 1878 fertiggestellt

1878 wurde für die neue Spritze und die Feuerwehrgerätschaften ein neues Spritzenhaus gebaut.

Wie aus einem Flurbuch von 1863 hervorgeht, waren die Gerätschaften vorher in der Gemeindeschmiede untergebracht. Das sich die Mödlitzer Wehr damals durchaus sehen lassen konnte, geht aus verschiedenen alten Schriftstücken hervor. So schreibt Herr Feuercommisär Sollmann am 21. Mai 1882 ans Landratsamt Coburg:

„Am 3.Mai dieses Jahres hatte die Feuerwehr Mödlitz in Neuses a/Br. mit der dortigen Feuerwehrhauptprobe zu bestehen. In solcher Ordnung, wie bei einer Revisionsreise im vergangenen Herbst das Spritzenhaus usw. in Mödlitz gefunden wurde, in solcher Ordnung fand man auch bei heutiger Hauptprobe alle Geräte und Mannschaftsausrüstungen. Nicht minder gut gingen auch alle Arbeiten, ohne mit den Maschinen und Geräthen……“

Im gleichen Schreiben setzte sich Sollmann beim Landratsamt für einen Zuschuss zur Anschaffung von 60 m Schläuchen im Preis von 148 M für Feuerwehr Mödlitz ein. Der Zuschuss in Höhe von 60 M wurde im Juni aus dem Fonds zur Erhöhung der Feuersicherheit gewährt. Im Herbst des gleichen Jahres wurde der Schultheiß von Mödlitz vom Amtsgericht Sonnefeld mit einer Ordnungsstrafe von 5 M belegt, weil er bei einer Feuerwehrprobe dem zuständigen Bezirksbrandmeister des IV. Bezirks eine Nassübung verweigert.

Mödlitzer Feuerwehrhelm mit Feuerwehrgurten aus 1898

Im Jahr 1897 wurden die Mödlitzer vom neuen Feuercommisär Leutheusser aufgefordert, sich Helme und Gurte anzuschaffen. Obwohl bereits im Jahre 1824 in Coburg die erste Uniformierung eingeführt wurde- die Feuerwehrmannschaften mussten durch weiße Armbinden, die Führer durch weiße Bauchbinden gekennzeichnet werden- dauerte es bis ins Jahr 1897, bis der Feuercommisär Leutheusser auf einheitliche Schutzkleidung im Herzogtum drängte. Da die Feuerwehrdienstgrade und vier Steiger in Mödlitz bereits mit Helmen und Gurten ausgestattet waren, wurden am 15. 8. 1898 zwanzig Helme bei der Fa. C. D. Magirus in Ulm und zwanzig Gurte bei der Fa. Probst in Coburg bestellt. Aus den Rechnungen geht hervor, dass ein Stahlblechhelm, bayr. Form mit Messinggarnitur, Löwenkopfsturmband und Ventilatoren 3 M kostete. Für den Messingbuchstaben M (für Mödlitz) wurde 0.3 M berechnet. Die rotschwarzen Feuerwehrgurte kosteten damals 1,75 M.

Zur Anschaffung der Helme und Gurte erhielt die Gemeinde Mödlitz aus dem Fonds zur Erhöhung der Feuersicherheit einen Zuschuss von 53 M.

Im Jahr 1905 wurden die Feuerwehrröcke vom Schneidermeister Feick in Leutendorf gefertigt. Sie mussten genau den im Landratsamt aufliegenden Musterröcken entsprechen, wenn hierzu ein Zuschuss gewährt werden sollte. Aufgrund der Bestätigung des Bezirksbrandmeisters Hörnlein wurde ein Zuschuss von 150 M gewährt.

Nach dem Anschluss Coburgs an Bayern vollzog sich ein großer Wandel im Coburger Feuerlöschwesen. Aus den bisherigen Feuerwehren, die in gewissem Sinn Pflichtfeuerwehren darstellten, wurden freiwillige Feuerwehren. Dieser Umstand wurde von den Mödlitzern gut aufgenommen und so gründeten sie im Jahre 1929 aus der bestehenden Feuerwehr einen Freiwilligen- Feuerwehr- Verein mit Passiven und aktiven Mitgliedern. Seit dem Tag besteht das Protokollbuch der FFW Mödlitz.

Zur Vorstandschaft wurden gewählt:

 

Kommandant und Vorstand: Ernst Bauer

Kassier: Ernst Engel

Schriftführer: Otto Ponsel

Zugführer: Carl Faber und Joh. Köhn

 

Um die Feuerwehrkasse aufzubessern sollte eine Feuerwehr- Ballmusik abgehalten werden. Diese damals jährlich abgehaltene Tanzveranstaltung hat auch heute noch Bestand. In Mödlitz findet alle Jahre noch ein gut besuchter Faschingstanz statt, den die FFW abhält.

1930 wurde beschlossen, dass für alle aktiven Feuerwehrleute Mützen, für die Führer einige Lederkoppels gekauft werden. Die Mützen wurden von den aktiven selbst bezahlt, bis sich die Finanzlage in der Feuerwehrkasse gebessert hatte. Die Kosten für die Koppels wurden von der Gemeinde getragen. Außerdem wurde beschlossen, von den passiven Mitgliedern eine monatliche Lage  von 0,10 M zu erheben. Das zu dieser Zeit noch nicht viele passive Mitglieder dem Verein angehörten, zeigt sich in dem Satz aus dem Protokoll von 1931:

„….der Cassier cassiert nun die Lagen der passiven Mitglieder, leider sind es ihrer nicht viel.“

Die Lagen wurden 1931 auf jährlich 1,- M ermäßigt. 1933 wurde auf Anregung beschlossen, eine Sanitätstasche anzuschaffen, die Beiträge der passiven Mitglieder wurden auf 0,50 M heruntergesetzt. Im Jahr 1934 wurde eine neue Vorstandschaft gewählt. Leider wurde von der 1934 bis 1959 kein Protokoll mehr geschrieben. Das die Freiwillige Feuerwehr während dieser Zeit auch weiter bestand, zeigt sich daran, dass das Vereinskapital von 99 M im Jahr 1934 auf  237,- DM im Jahre 1959 anwuchs.

Aus der Mödlitzer Chronik geht hervor, dass im Jahr 1947 eine neue Spritze gekauft wurde.

Von den älteren Feuerwehrleuten ist noch zu erfahren, dass die Pumpe mit einem Zweitakt- Motoradmotor betrieben wurde, der mit einem Kickstarter versehen war.

Die Spritze aus dem Jahr 1947, die mit einem Zweitakt-Motorrad-Motor betrieben wurde.

1955 wurde für 10000.- DM ein Löschwasserbassin für ca. 200 cbm Wasser gebaut, auf dessen Grundmauern dann im Jahr 1961 das Feuerwehrgerätehaus errichtet wurde. 1958 wurde der Tragkraftspritzenanhänger mit der TS 8 angeschafft, der auch heute noch in Gebrauch ist.

1972 entschloss sich die Gemeinde Mödlitz zur Eingemeindung nach Weidhausen. In diesen Zusammenhang wurde die aktive Feuerwehr der freiwilligen Feuerwehr Weidhausen als Löschzug angeschlossen. Der Freiwillige Feuerwehrverein bestand als solcher weiter. Durch die Gebietsreform im Jahre 1978 wurde Mödlitz der Gemeinde Schneckenlohe im Landkreis Kronach angegliedert. Die Gemeinde Schneckenlohe mit dem Ortschaften Beikheim, Mödlitz und Neubrand bildet seitdem eine Verwaltungsgemeinschaft mit dem Markt Mitwitz.

Gegenwärtig zählt die Freiwillige Feuerwehr 19 aktive und 36 passive Mitglieder.

Aktive Truppe 1986.

1. Reihe vorn von links: Harald Ritz, Gunter Graf, Günter Bauer, Armin Schindhelm, Michael Graf, Jürgen Westhoff, Gunter Hohnhaus.

2. Reihe von links: Jochen Marr, Ludwig Zech, Rainer Motschmann, Volker Ponsel, Wolfgang Ritz.

Hintere Reihe von links: Heinz Ponsel, Helmut Scheler, Harry Grosch, Dieter Wiezorek, Michael Hampel

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Den Verwaltungsrat bilden:

1. Vorsitzender Ludwig Zech

2. Vorsitzender Harry Grosch

1. Kommandant Gunter Hohnhaus

2. Kommandant Heinz Ponsel

1. Schriftführer Manfred Ponsel

2. Schriftführer Peter Schauberger

Kassier Walter Marr

Vertrauensmann Armin Schindhelm

Gerätewart Harald Ritz


 

Es bleibt zu hoffen, das die Verbundenheit der Mödlitzer Bürger mit ihrer Feuerwehr auch weiterhin bestehen wird.

Heinz Ponsel, Ludwig Zech

 

Versicherungsschein der Landes – Brandversicherungs – Anstalt über die Feuerwehrgerätschaften der Gemeinde Mödlitz vom 30. Januar 1895 im Wert von 1460 Mark.

Die Übersetzung der Inventarliste mit den damaligen Werteangaben ist auf der nächsten Seite abgedruckt

Eine Ehrenurkunde für mehr als 25 jährige Dienstleistung erhält der Landwirt Johann Markus Bauer am 19. Juli 1903.

Markus Bauer wurde bereits 1874 in der Feuerwehrmannschaft mit aufgeführt

Inventarliste zum Versicherungsschein vom 30. Januar 1895

Lauf. Nr.         Gegenstände der Versicherung                                                           WerthM.               Aufbewahrungsort

1.                     1 Abprotzspritze mit Sauger u. Zubehör                                                 985                      Im Spritzenhaus

2.                    120 Mtr. Schläuche. 6 a 10 Mtr. 4 a 15 Mtr. 8 ½ mm br. a Mr. 1,5o             180                      Im Spritzenhaus

3.                    1o Schlauchverschraubungen a. 8 M                                                       80                       Im Spritzenhaus

4.                    4 Ausrüstungen für Steiger a. 20 M.                                                       80                       Bei der Mannschaft

5.                    1 dergl. für den Obersteiger a. 24 M.                                                       24                       Bei der Mannschaft

6.                    2 dergl. für Brand. U. Spritzenmeister                                                    36                        Bei der Mannschaft

7.                    2 Feuerleitern a. 12 M.                                                                           24                         An Gebäuden

8.                    2 Feuerhaken a. 6 M.                                                                            12                          An Gebäuden

9.                    2 Leitergabeln                                                                                       3                          An Gebäuden

10.                   2 Hellebarden , 1 Fällbeil a 6 M                                                             18                         Im Spritzenhaus

11.                   1 Schlauchbrücke                                                                                   8                          Im Spritzenhaus

12.                   2 Dachleitern a 4 M.                                                                              8                          Im Spritzenhaus

13.                   1 Laterne                                                                                              2                           Im Spritzenhaus

                                                                                                                         Su.     1460

 

 

 

1963 wurde zum ersten Mal ein Leistungsabzeichen abgelegt.

Von links: Gruppenführer Helmut Feick, Manfred Ponsel, Konrad Ritz, Georg Wiezorek, Heinz Wagner, Gerhard Wiezorek, Gernot Alex, Günter Schmidt, Benno Wiezorek

1965

begann mit einem Ausflug in die Fränkische Schweiz eine Reihe vieler Tagesausflüge, die später als Lehr-Ausflüge geplant wurden. So stand meistens ein Feuerwehrtechnisches Ziel auf dem Programm. Unter anderem wurden die Feuerwehrschule in Regensburg, die Berufsfeuerwehren in Nürnberg, München und Erfurt, die Flughafenfeuerwehr in Frankfurt und das Feuerwehrmuseum in Fulda besucht.

 

1967

war die Feuerwehr bei einem Großbrand der Familie Mäder in Horb an der Steinach eingesetzt

 

1971

Einsatz bei einem Großbrand der Gastwirtschaft Schmidt in Trübenbach

 

1972

am 1.1. wurde die Feuerwehr Mödlitz durch die Eingemeindung nach Weidhausen als Löschzug IV der Freiwilligen Feuerwehr Weidhausen angegliedert. Gunter Hohnhaus wurde Oberzugführer.

 

1975

fand der erste Preiskopf statt, welcher lange Jahre großen Zuspruch fand. Er wurde regelmäßig bis 2003 durchgeführt

 

1976

zum letzten Mal hielt die Feuerwehr einen Kirchweihtanz im Saale Motschmann ab.

 

1978

Brandeinsatz in Trübenbach.

Durch Umgemeindung nach Schneckenlohe wurde die Feuerwehr wieder eigenständig. Ansprechpartner ist jetzt die Feuerwehr-Inspektion in Kronach.

 

1980

um den Feuerschutz zu verbessern, wurden Auffrischübungen für nicht mehr aktive Feuerwehrleute abgehalten.

Auffrischübung:

Arbeiten mit dem Standrohr

Von links: Werner Zech,                  Kommandant Gunter Hohnhaus,                 Walter Marr,                                            Feuerwehrmann Rainer Motschmann,

Kurt Büchner, Manfred Ponsel,    Feuerwehrmann Michael Hampel

 

 

1981

begann eine Reihe von Leistungsabzeichen. Die Stufen von Bronze bis Gold wurden von allen aktiven Feuerwehrleuten in den folgenden Jahren abgelegt.

Eine Sirene mit Funkalarmierung wurde auf dem Feuerwehrhaus installiert.

Die Feuerwehr musste wegen einem Bahndamm- und einem Heizungsbrand zweimal ausrücken.

 

1982

die Mödlitzer Jugendfeuerwehr legte als einer der ersten im Landkreis Kronach das Jugendleistungsabzeichen mit Erfolg ab.

Jugendleistungsabzeichen

am 15. Mai 1982

Von links: Joachim Feulner, Michael Graf,   Gunter Graf, Thomas Marr, Jochen Marr,

Rainer Motschmann, Volker Ponsel

1982

Das Feuerwehrhaus wird in Eigenleistung renoviert.

Antrag an die Gemeinde Schneckenlohe das ehemalige Milchhaus in Eigenleistung als Schulungsraum umzubauen.

 

1983

zog die Feuerwehr nach langen Diskussionen den Antrag zurück. Das Milchhaus wurde an Kurt Büchner verkauft.

 

1987

zwei Tage nach der Hauptversammlung brennt in der Schreinerei Manfred Ponsel der Spänebunker, welcher nach erfolgreicher Löscharbeit noch geräumt werden musste.

Brand des Spänebunkers in der Schreinerei Manfred Ponsel 1987

1990

an der Hauptversammlung ist eine Abordnung der Feuerwehr aus Gefell (Thüringen) anwesend, um eine freundschaftliche Beziehung aufzubauen. Nach einem Gegenbesuch wurde die Beziehung nicht weiter gepflegt.

 

1992

erfolgte die Eintragung ins Vereinsregister e.V . Ein Zelt 6 x 10 m wird angeschafft

 

1992

Einsatz bei Wohnhausbrand in Schneckenlohe Hauptstraße 7

 

1993

Dorffest mit Zelteinweihung

 

1994

Gemeinnützigkeit beantragt und erhalten

 

1997

Renovierung des Feuerwehrhauses in Eigenleistung

 

1998

1.9. Einsatz nach Überschwemmung in Mödlitz. Keller bei Ludwig Zech ausgepumpt und Straßen gereinigt

 

1999

Gunter Hohnhaus tritt nach 27 Jahren aus gesundheitlichen Gründen als 1. Kommandant zurück.

Der Vorsitzende Michael Graf ernennt Gunter Hohnhaus zum Ehrenkommandanten.

Von links: KBR Peter Endres, Gunter Hohnhaus, Michael Graf, Landrat Oswald Marr.

 

Verabschiedung der langjährigen Kommandanten Guter Hohnhaus und Heinz Ponsel. Gunter Hohnhaus wurde für 27jährige Tätigkeit als Kommandant gewürdigt und zum Ehrenkommandant ernannt. Von links: Landrat Oswald Marr, Bürgermeister Erwin Horn, Heinz Ponsel, Vorsitzender Michael Graf, Gunter Hohnhaus, KBM Ulrich Oßmann, Kommandantin Christine Ponsel, KBI Bernd Steger und KBR Peter Endres.

1999

Christine Ponsel, die seit 1993 in der FFW Schneckenlohe und seit 1995 in der Mödlitzer Feuerwehr aktiv ist, wird mit 15 zu 1 Stimmen zur Kommandantin gewählt.

Ein Novum in der Geschichte der Kronacher Feuerwehr, sie war die erste Kommandantin des Bezirkes.

In den folgenden Jahren war sie noch in der Kreisbrandinspektion als Schiedsrichter und als Frauenbeauftragte tätig.

11.1. Feuerprobe für die Kommandantin, in Schneckenlohe brannte der Dachstuhl über der Sparkasse.

2000 165 Jahrfeier mit Übergabe einer neuen Tragkraftspritze. Eine Damengruppe wird gegründet.

Nach der offiziellen Übergabe der neuen Tragkraftspritze. Von links: stellvertretender Landrat Raimund Schramm, Domvikar Wolfgang Witzgall, Bürgermeister Erwin Horn, Pfarre Jens Güntzel, zwei Vertreterinnen der Sparkasse, die für die Jugendgruppe einen Scheck von 1000 Mark überreichten, Vorstand Michael Graf, Kommandantin Christine Ponsel, Kreisbrandmeister Ulrich Oßmann, Kreisbrandinspektor Bernd Steger, Ehrenkommandant Gunter Hohnhaus, Kreisbrandinspektor Jochen Ranzenberger und Kreisbrandrat Peter Endres.

Weihe der neuen Tragkraftspritze an der 165 Jahrfeier am 14.5. 2000. Von links: KBR Peter Endres, Vorstand Michael Graf, Kommandantin Christine Ponsel, Domvikar Wolfgang Witzgall, Pfarrer Jens Güntzel.

2001

Dorffest 40 Jahre Feuerwehrhaus,

20 Jahre Jugendfeuerwehr mit Jugendolympiade

der erste von 3 Faschingsumzügen

 

2002

7.6. Hochwassereinsatz, unter anderem wird der Keller von Ludwig Zech ausgepumpt

 

2004

Neue Schutzanzüge werden angeschafft.

 

2005

Dorffest 170 Jahre Feuerwehr.

 

2007

Zwei Einsätze in Beikheim, Zimmerbrand und Garagenbrand. Beseitigung von Sturmschäden.

 

2009

Brandeinsatz in Beikheim, Wohnhausbrand

 

2010

175 Jahre Feuerwehr wird mit einem Dorffest gefeiert

 

2011

50 Jahre Feuerwehrhaus

 

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